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B – DER SCHUTZ DER MINDERHEITSGESELLSCHAFTER DURCH DIE GERICHTLICHE ÜBERPRÜFUNG DES ANTEILSUMTAUSCHVERHÄLTNISSES (SPRUCHVERFAHREN).

I. Die Stellung der Minderheitsgesellschafter und deren Schutzbedürfnis bei der grenzüberschreitenden Verschmelzung.
II. Das Spruchverfahren bei den deutschen innerstaatlichen Verschmelzungen (§§ 14 Abs.2, 15).
III. Voraussetzungen der Anwendbarkeit des deutschen Spruchverfahrens zugunsten der Anteilsinhaber der deutschen übertragenden Gesellschaft im Rahmen der grenzüberschreitenden Verschmelzung (Art. 10 Abs. 3 S. 1 GrenzVR ; §§ 122h Abs. 1 i.V.m. 14 Abs. 2, 15).
IV. Erstreckung des Anwendungsbereichs des Spruchverfahrens auf Anteilsinhaber der ausländischen übertragenden Gesellschaft (§ 122h Abs. 2).
V. Die Durchführung und die Wirkung des Spruchverfahrens im Rahmen der grenzüberschreitenden Verschmelzung.

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