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Erster Teil : Die europäischen Regelungen über den Erwerb der Aktionärsstellung und die Ausübung der aus dieser Stellung entstehenden Rechte und Pflichten.

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Erster Abschnitt : Der Erwerb der Aktionärsstellung.

Sektion 1 – Die Rechte und Pflichten der Aktionäre im Rahmen der Gründung der
Gesellschaft.

§ 1- Die Pflichten der Aktionäre bei der Gründung der Gesellschaft.

A. Die Pflicht der Gründungsaktionäre zur Leistung der Einlagen.

B. Die Zeichnung und der Erwerb eigener Aktien durch die Gesellschaft.

§ 2 – Die finanzielle Unterstützung der Aktionäre durch die Gesellschaft beim
Erwerb der Aktien.

Sektion 2 – Der Schutz des potentiellen künftigen Aktionärs durch eine umfassende
Information : Der Prospekt (Richtlinie 2003/71/EG).

§ 1 – Die Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts.

§ 2 – Der Inhalt des Prospekts

§ 3 – Die Billigung und die Verbreitung des Prospekts.

Zweiter Abschnitt : Der Einfluss des Rechts der Europäischen Union auf die
wesentlichen Rechte der Aktionäre und ihrer Ausübung.

Sektion 1 – Der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Aktionäre.

§ 1 – Die sektorielle Behauptung des Grundsatzes der Gleichbehandlung aller
Aktionäre.

§ 2 – Die Ausnahme : Der spezifische Schutz der Minderheitsaktionäre.

Sektion 2 – Das Informationsrecht der Aktionäre.

§ 1 – Die regelmäßige Information

§ 2 – Die laufenden Informationen

§ 3 – Die Information zur Vorbereitung der Hauptversammlung der Aktionäre.

Sektion 3 – Die Hauptversammlung der Aktionäre.

§ 1 – Die durch das Recht der Europäischen Union der Hauptversammlung der
Aktionäre eingeräumte Rolle.

§ 2 – Die Annerkennung des „grenzenlosen Aktionärs“ durch die Richtlinie
2007/36/EG über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in
börsennotierten Gesellschaften („Aktionärsrechterichtlinie“).

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