Gagne de la cryptomonnaie GRATUITE en 5 clics et aide institut numérique à propager la connaissance universitaire >> CLIQUEZ ICI <<

Erster Abschnitt : Der Erwerb der Aktionärsstellung.

Non classé

Sektion 1 – Die Rechte und Pflichten der Aktionäre im Rahmen der Gründung der
Gesellschaft.

§ 1- Die Pflichten der Aktionäre bei der Gründung der Gesellschaft.

A. Die Pflicht der Gründungsaktionäre zur Leistung der Einlagen.

B. Die Zeichnung und der Erwerb eigener Aktien durch die Gesellschaft.

§ 2 – Die finanzielle Unterstützung der Aktionäre durch die Gesellschaft beim
Erwerb der Aktien.

Sektion 2 – Der Schutz des potentiellen künftigen Aktionärs durch eine umfassende
Information : Der Prospekt (Richtlinie 2003/71/EG).

§ 1 – Die Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts.

§ 2 – Der Inhalt des Prospekts

§ 3 – Die Billigung und die Verbreitung des Prospekts.

Retour au menu : L’actionnaire en droit de l’Union européenne – Der Aktionär im Recht der Europäischen Union